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Bundesrat billigt Verbot von Konversionsbehandlungen

Bundesrat

Bild: Queensday 2010, junge Queers ohne Konversationsthearapie, Foto: Stefex

Bundesrat billigt Gesetzentwurf - Die Bundesregierung ist jetzt am Zug

[Bundesrat kompakt] Konversionsbehandlungen zur sexuellen Umorientierung von Homosexuellen und Transgeschlechtlichen werden verboten: Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt.

Bei Verstoß gegen Verbot droht Freiheitsstrafe
Uneingeschränkt untersagt sind danach Konversionstherapien an Minderjährigen. An Volljährigen sind sie dann ver boten, wenn ihre Einwilligung einem Willensmangel unterliegt - etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Wer trotz des Verbots eine Konversionsbehandlung durchführt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Ebenfalls verboten: die Werbung
Ebenfalls verboten ist künftig das Werben für Konversionsbehandlungen. Die Bundesregierung hatte lediglich das öffentliche Werben verbieten wollen, der Bundestag hat das Werbeverbot hingegen auch auf das nicht-öffentliche Werben ausgeweitet. Hierfür hatte sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen.

Beratungsangebot für Betroffene
Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, ein Beratungsangebot einzurichten, um Betroffene zu unterstützen.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt ver kündet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Entschließung: Junge Menschen umfassend schützen
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag die Anregungen der Länder aus ihrer Stellungnahme überwiegend nicht aufgegriffen hat, vgl . BR-Drucksache 5/20 (Beschluss)). Dabei verweist er unter anderem auf die Regelung, nach der Fürsorge- und Erziehungsberechtigte, die entsprechende Taten an ihren Kindern begehen, unter Umständen von der Strafandrohung ausgenommen sind. Vor allem junge Menschen müssten umfassend vor Konversionstherapien geschützt werden, unterstreicht der Bundesrat. An die Bundesregierung appelliert er, etwaige Schutzlücken umgehend zu schließend.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Plenarsitzung des Bundesrates am 05.06.2020
Quelle https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/990/990-pk.html#top-3

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