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40 auf einen Streich

Sofortige Gleichstellung von Lesben und Schwulen ! 

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine große Anfrage “10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz – Gleichstellung für Lesben und Schwule”, in der vergangenen Woche auf 40 Seiten Diskriminierung mit allen Ungerechtigkeiten für schwule und lesbische Verpartnerte im Bundesrecht 2012 aufgelistet. Für das Bündnis Faires Brandenburg gibt es nur eine Lösung: 40 auf einen Streich! Entweder durch sofortige und vollständige Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich Liebende, oder durch ausdrückliche Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes um den Aspekt der sexuellen Identität. Diese Lösung hätte die Unwirksamkeit aller abweichenden Regelungen in der Gesetzgebung zur Folge.

Mit dem Beschluss über die Zielevereinbarung "Raus aus der Grauzone - Wege aus der Diskriminierung" hat die Mitgliederversammlung des Landesverbandes Bündnis Faires Brandenburg betont, dass man sich gegen die Benachteiligung von LSBTI - Menschen wendet und für die Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes eintritt.
Die über 40 Seiten umfassende Liste der Ungleichheiten, die die Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) jetzt stellvertretend für die Bundesregierung vorlegte, umfasst kleine und große Ungerechtigkeiten im Vergleich zur heterosexuellen Ehe. Bedrückend ist die Auflistung der Nachteile, unter denen Regenbogenfamilien zu leiden haben:

  • Die Schlechterstellung im Steuerrecht und damit verbunden, beim Kindergeld. 
  • Unfassbar auch, dass die Bundesregierung sich nicht dazu durchringen kann, gleichgeschlechtliche Familien durch eine Aufhebung des Verbots der Kettenadoption zu stärken.
  • Im Steuerrecht glänzt die Regierung auch hier mit Untätigkeit und verweist auf anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. 
  • Peinlich ist, dass der Gesetzgeber nach wie vor Jugendliche vor Homosexualität schützen will, etwa in dem das Heiratsalter zwei Jahre über dem der Heterosexuellen liegt. Heterosexuell Verheiratete bekommen im Gegenzug zur Unterhaltspflicht gegenüber dem geringer verdienenden Partner erhebliche Steuervorteile. 
  • Beim Adoptionsrecht dürfen nur heterosexuelle Ehepaare gemeinsam ein Kind adoptieren – mit allen Vorteilen, die diese für das Kind, z.B. im Todesfall eines Elternteils, mit sich bringen. 

Aus diesem bürokratischen Dschungel der Ungleichheiten gibt es für das Bündnis Faires Brandenburg nur einen vernünftigen Ausweg: Das Verbot der Diskriminierung durch Erweiterung des Artikel 3 des Grundgesetzes und die Öffnung der Ehe,  sind die schnellsten und besten Lösungen zur rechtlichen Gleichstellung. 

Aus unserer Sicht ist nicht weiter hinzunehmen, dass die Bundesregierung offensichtlich auf weitere Ohrfeigen in Form von Urteilen, durch die deutschen Gerichte wartet. Quasi im Wochenrythmus setzt die Rechtssprechung dem "Kulturmasochismus der kleinen Nadelstiche", der Bundesregierung zu. Sie nimmt lieber in Kauf, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen und deren Kinder jeden Tag weiter verletzt werden.  Diese gezielte Diskriminierung muss ein Ende haben. Entweder müssen Eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe vollständig gleichgestellt werden. Oder das Institut der Ehe wird endlich auch für homosexuelle Paare geöffnet.

 

 


 

PM Bündnis Faires Brandenburg | 9. Januar | V.i.S.P Carsten Bock | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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