Landtag will Wiedergutmachung
[Sachsen-Anhalt] Von den Nazis verschärft und ausgeweitet, ging die Zahl der Verurteilungen nach § 175 in die Zehntausenden. Nach dem Krieg wurde der Paragraf in Westdeutschland übernommen und galt dort noch ganze zwanzig Jahre unverändert weiter, bis er 1969 und 1973 zumindest entschärft wurde. Die DDR wiederum entschärfte ihn bereits 1950 und wandte ihn ab Ende der 1950er Jahre unter erwachsenen Männern gar nicht
mehr an. Den gleichgeschlechtlichen Sex mit Jugendlichen regelte er aber weiterhin, ab 1968 im neuen DDR-Gesetzbuch unter dem Namen § 151, der erstmals auch Lesben umfasste. Dieser wurde 1988 abgeschafft. In den alten Bundesländern galt der § 175 noch bis 1994. Am Donnerstag hat sich nun der Landtag von Sachsen-Anhalt einer Initiative aus Berlin angeschlossen. Diese fordert die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der Homosexuellen-Paragrafen nach 1945 und will über den Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. [Martin Bach]