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Gleichstellung für Brandenburger Beamte noch in weiter Ferne

(Gaybrandenburg - CommunityTicker) Nach Bremen, haben nun auch Niedersachsen und Berlin die Gleichstellung Ihrer Beamten in der Hinterbliebenenversorgung in Angriff genommen, um die durch nichts gerechtfertigte Schlechterstellung homosexueller Lebenspartner gegenüber heterosexuellen Ehepaaren endlich zu beseitigen. Nur in Brandenburg lässt so eine Gesetzesinitiative noch immer auf sich warten. Vermutlich fehlt es der SPD hier an Mut, diese Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen bei Ihrem konservativen Koalitionspartner CDU einzufordern.

In Niedersachsen haben CDU und FDP in Ihrer Koalitionsvereinbarung vom 25.02.2008 vereinbart, dass die Koalition den Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes" vorlegen wird", siehe pdf-Datei, Seite 29 unten.

Damit haben die Koalitionsfraktionen einen Beschluss des alten Niedersächsischen Landtags vom 17.10.2007 aufgegriffen. Damals hatten alle Fraktionen die Landesregierung gebeten, "dem Landtag baldmöglichst den Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des niedersächsischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes (LPartG)" vorzulegen. Ziel ist es, Lebenspartner im Sinne des LPartG im gesamten niedersächsischen Recht mit Ehegatten gleichzustellen. Dies umfasst alle Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen des Landes Niedersachsen, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen und die künftig auf Lebenspartnerschaften entsprechend anzuwenden sind", siehe diese pdf-Datei. Wenn dieser Beschluss bald umgesetzt wird, wäre Niedersachsen nach Bremen das zweite Bundesland, dass Lebenspartner im Landesrecht vollständig mit Ehegatten gleichstellt einschließlich des Beamtenrechts.

Für Berliner Beamte hat ver.di jetzt wieder eine neue Gesetzesinitiative mit der rot/roten Koalition eingefordert. Dabei hätte die SPD die Hinterbliebenversorgung von Lebenspartnern am Liebsten  erst mit dem „Maßgabengesetz zur Landesbeamtenversorgung" bzw. gesondert geregelt, womit bekanntlich nicht unerhebliche zeitliche Verzögerungen verbunden wären. DIE LINKE hat  nunmehr den Vorschlag, während der parlamentarischen Beratungen eine Ergänzung aufzunehmen, aufgegriffen.

Die mit dem 15. Landesbesoldungsänderungsgesetz geplante Gleichstellungsklausel lautet (siehe LT-Drs. 16/0967 v. 05.11.2007):

„§ 1a

Gleichstellung

Bestimmungen dieses Gesetzes und der fortgeltenden bundesbesoldungs-

rechtlichen Vorschriften, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen

einer Ehe beziehen, sind auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer

eingetragenen Lebenspartnerschaft sinngemäß anzuwenden. Bestimmungen,

die sich auf Ehegatten und deren Angehörige beziehen, sind auf eingetragene

Lebenspartner und deren Angehörige sinngemäß anzuwenden."

Hier müsste lediglich das Wort "bundesbesoldungsrechtlichen" durch die Wörter "bundesbesoldungs- und versorgungsrechtlichen" ersetzt werden.

Dieses könnte völlig geräuschlos und unproblematisch im gesetzgeberischen Verfahren geschehen. Dazu bedarf es nur eines Antrages einer Fraktion (oder einzelner Abgeordneter).

Die SPD (Innensenator Körting), will dies nunmehr jedoch weiterhin gesondert regeln, aber lt. einer der Redaktion vorliegenden Erklärung von Marion Seelig (stellv. Fraktionsvors.), nun doch zügig im Berliner Hinterbliebenengesetz regeln. Es wird derzeit ein gesonderter Antrag formuliert.

Der Antrag soll gem. Absprache der Fraktionsspitzen in der nächsten Woche (10. Kalenderwoche) von der SPD-Fraktion beschlossen werden und dann sofort an die Fraktion DIE Linke gehen. Diese wird voraussichtlich den Antrag dann Ihrerseits beschließen und unterzeichnen.

Dass ein zeitgleiches (bzw. zeitnahes) Inkrafttreten gewährleistet ist, konnte man noch nicht zusichern.

Sobald die SPD den Antrag beschlossen hat, werden wir darüber berichten.

ver.di Berlin-Brandenburg  wird die Sache auch weiterhin kritisch begleiten.

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