Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften beschlossen
(BFB-Aktuell) Der brandenburgische Landtag hat am 22. Februar 2012 beschlossen, dass die im brandenburgischen Landesrecht für Eheleute anzuwendenden Regelungen auch für eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden sind. In zweiter Lesung hat der Landtag mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie vom 20.2.2012 das Gesetz nach einem Entwurf der rot-roten Landesregierung mit den Stimmen von SPD, Linke, FDP und Grünen verabschiedet. Mit dem Beschluss wurden insgesamt 28 Gesetze geändert, beispielsweise die zur Gleichbehandlung führenden Regelungen bei der Hinterbliebenenversorgung und der Beamtenbeihilfe.
Der DGB Berlin-Brandenburg hatte sich im Rahmen der schriftlichen Anhörung in Zusammenarbeit mit dem AK LSBT von ver.di und dem Bündnis Faires Brandenburg zum vorläufigen Kabinettsentwurf für die uneingeschränkte Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Eheleuten in den maßgebenden Regelungen eingesetzt und gegenüber dem Ministerium noch entsprechende Nachbesserungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf eingefordert, welche wie die Gleichstellung bei der Ausbildungsförderung und bei den Kinderzuschlägen im Beamtenrecht auch erreicht wurden.
Einen wichtigen Beitrag für die erreichten Änderungen konnte auch das Bündnis Faires Brandenburg leisten, vertreten durch den Vorstand Carsten Bock. In der mündlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 21. September 2011 im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie gab Carsten Bock wichtige Hinweise und Erläuterungen zur Notwendigkeit der jetzt beschlossenen Vorlage (BbgLPAnG). So wurde nicht zuletzt auf Grund des übereinstimmenden Vorbringens vom Bündnis Faires Brandenburg, ver.di, den schwulen Juristen und dem LSVD eine Rückwirkung in der Hinterbliebenenversorgung und in der Beihilfe zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 erreicht.