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Neue EU-Richtlinie zur Nichtdiskriminierung geplant

Die EU-Kommission wird dem Europäischen Rat in diesem Frühjahr eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie vorschlagen. Diese soll die bestehende Lücke im zivilrechtlichen Bereich schließen und Hierarchien zwischen den Diskriminierungsmerkmalen beseitigen.

Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich im EU-Ministerrat für eine möglichst zügige Einführung der neuen Richtlinie zur Antidiskriminierung einzusetzen. Die Vorschläge der EU-Kommission beziehen sich auf Regelungen, die in Deutschland durch die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum Zivilrecht bereits weitestgehend umgesetzt sind. Was in Deutschland längst Gesetz ist, sollte die Bundesregierung auch auf EU-Ebene befördern. Es wäre ein großer Fehler, diese Angleichungen in anderen Ländern zu behindern. Kritik an dem Vorhaben zeugt von Unkenntnis und ideologischer Verbohrtheit.

Wichtig sind die Pläne der Kommission nicht zuletzt auch im Hinblick auf einige der neuen EU-Mitgliedsländer, in denen Lesben und Schwule noch mit schweren Diskriminierungen zu kämpfen haben. Hierarchisierungen zwischen Diskriminierungsmerkmalen sind nicht hinnehmbar und müssen verhindert werden. Die EU darf nicht zulassen, dass Lesben und Schwule weniger geschützt werden. Deshalb begrüßen wir die zusätzliche EU-Richtlinie.

Zudem kann so der Kritik begegnet werden, durch die Bestimmungen im AGG entstehe ein Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland. Eine Angleichung in den neuen Ländern der EU bezüglich der Anforderungen im Hinblick auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist auch im Interesse der deutschen Wirtschaft.

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